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myterrorist.gov – Hausbesuche im „Kampf gegen den Terrorismus“

Zwei anhängige Strafverfahren bringen die forcierte Rechts- und Strafverfolgungspraxis im Namen der „Terrorismus-Bekämpfung“ in den USA (unter dem Patriot Act) und der BRD (§129a StGB) ins Blickfeld. Der Künstler Steve Kurtz, ein Mitglied des „Critical Art Ensemble“, gerät ins Visier des FBI und wird verdächtigt, bioterroristische Straftaten vorzubereiten. Sein Fall weist Parallelen zur jüngsten Verhaftungswelle in Berlin auf, bei der kritische Wissenschaftler verdächtigt wurden, einer terroristischen Vereinigung anzugehören (der so genannten „militanten gruppe“), bzw. dieser informell zuzuarbeiten. Am meisten Beachtung fand der Fall des Soziologen Andrej Holm, dem auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Arbeit eine Art „intellektuelle Täterschaft“ nachgewiesen werden soll.

Die beiden Fälle ordnen sich ein in das Klima staatlich gemanagter „Terrorismus“-Angst, die mittlerweile in vielen zentralen Politikfeldern als Disziplinierungskeule dient und aus der das ökonomische und mediale Establishment weidlich Profit schlagen. Im Klima der „Terrorismus-Debatte“ wird „Demokratie“ zu einem wohlfeilen Branding-Begriff. Wer sich „demokratisch“ nennt, aber keine Kritik verträgt, der wird seine Kritiker zu „Terroristen“ stempeln und sein eigenes Interessengebiet als „bedrohte Demokratie“ branden. Wenn wir daran festhalten wollen, emanzipatorische Kämpfe im Namen der Demokratie zu führen, kommen wir um die Einsicht nicht herum, dass auch die so genannten „demokratischen Staaten“ längst dazu übergegangen sind, das demokratische Verständnis vieler an die Machtinteressen weniger zu verschachern. Wir stehen vor der Frage, welchen Wert der Demokratie-Begriff für eine emanzipatorische Praxis überhaupt noch haben kann, wenn gleichzeitig im Namen der Demokratie Eroberungskriege geführt, soziale Ausschlusssysteme aufgebaut und Kritiker an den Verhältnissen kriminalisiert und als Staatsfeinde denunziert werden.

Staatliches Handeln im Namen der „Terrorismus-Bekämpfung“
1. Razzien gegen die linke Szene in Deutschland im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm

Anfang Mai 2007 fanden in Deutschland landesweite und zeitgleiche Hausdurchsuchungen bei hunderten, im linken politischen Spektrum aktiven Organisationen, Vereinen und Privatpersonen statt. Für die Hausdurchsuchungen wurden verschiedene offizielle Begründungen und juristische Grundlagen vorgebracht. Die konzertierte Aktion stand jedoch in klarem Zusammenhang mit dem G8-Gipfel, der kurz darauf in Heiligendamm an der Ostseeküste stattfand und zu dem seit geraumer Zeit ein breites Bündnis von Organisationen Protestaktionen und Gegenveranstaltungen vorbereitete. Alle von den Hausdurchsuchungen Betroffenen waren in der einen oder anderen Form an dieser Vorbereitungsarbeit beteiligt.

Eines der strategischen Ziele der Polizeiaktionen war neben der „Verunsicherung“ der Szene zweifellos der Zugriff auf und die Störung der bis zu diesem Zeitpunkt sehr effizient organisierten Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren. So galt eine Hausdurchsuchung dem Berliner Web-Server so36.net, einem zentralen Kommunikationsschnittpunkt der linken Szene. In der Öffentlichkeit wurde im Zusammenhang mit der Aktion – kritisch oder affirmativ – von dem polizeilichen Versuch gesprochen, für den G8-Gipfel angeblich geplante „terroristische Straftaten“ zu verhindern. Die Hausdurchsuchungen erbrachten indes keinen einzigen konkreten Hinweis auf geplante Straftaten. Hätte die Aktion tatsächlich der Verhinderung von solchen oder der Festnahme von Straftätern gegolten, so müsste sie als ein sensationeller Misserfolg bezeichnet werden.

Konkretes Ergebnis der Aktionen war neben den jeweils persönlichen Frustrations- und Leidenserlebnissen der Belästigten, dass diese für Tage – oft Wochen – nicht wie gewohnt arbeiten und kommunizieren konnten und in vielen Fällen wochenlang auf die Rückgabe zu Unrecht beschlagnahmter Computer, Festplatten und Akten warten mussten. Außerdem sorgte die breit angelegte Aktion, obwohl sie bis hinein ins konservative Spektrum auf Kritik stieß, in der öffentlichen Wahrnehmung für eine kollektive Kriminalisierung der gegen den G8-Gipfel aktiven linken Szene. Die Rede von angeblich geplanten „terroristischen Straftaten“ schaffte die erwartbare, unstatthafte Hysterisierung der Sicherheitssituation im Vorfeld des Gipfels.

In der Konsequenz – und wohl auch in der Planung – diente die Aktion dazu, den ohnehin vorgesehenen massiven Eingriffen in bürgerliche Rechte eine Legitimität zu verschaffen. Die staatliche und polizeiliche PR-Arbeit schafft eine möglichst effektive Hysterisierung und erzeugt in der Bevölkerung ein diffuses Schutzbedürfnis. Dass es Schutz „nicht zum Nulltarif“ gibt, klingt in Zeiten allgemeiner Prekarisierung überzeugend – und schon sind Unterbindungsgewahrsam, Lauschangriffe und Beschlagnahmungen in den „Kosten der Freiheit“ verrechnet. Diese Art der „politischen Meinungsbildung“ im Vorfeld des G8-Gipfels folgte ähnlichen Mustern wie etwa in der Sozial- und Migrationspolitik, wo uns in ähnlicher Weise der Abbau politischer Rechte quasi als notwendiges Investment auf dem Weg in eine „sichere Zukunft“ verkauft wird.

„Wir sind friedlich – was seid ihr?“

Obwohl die linke Szene sich mit der neuen Situation vor dem G8-Gipfel offen auseinandersetzte, war doch eine Spätfolge der Polizeiaktionen eine gewisse Erschütterung der breiten Solidarität. Einige Akteure sahen sich veranlasst, die „Gewaltfreiheit“ nun ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen und forderten alle an den Protesten beteiligten Gruppen mehr oder weniger ultimativ auf, das gleiche zu tun. So entstand innerhalb des Protests eine Diskussion über das Thema „Gewalt“, die zum Teil sicher nicht ganz unfruchtbar und überflüssig war, die jedoch in der nun angespannten Situation selten mit der nötigen Differenziertheit geführt werden konnte und deshalb alle diejenigen unnötig diskreditierte, die sich nicht umstandslos einer plakativen „Gewaltfreiheitserklärung“ anschließen wollten. „Wir sind friedlich! Was seid ihr?“ – einem bewaffneten Mitglied des Sondereinsatzkommandos an den Helm geworfen, entfaltet dieser Slogan seine anschauliche Wahrhaftigkeit. Nun drohte er, einen rechthaberischen Beiklang zu bekommen, der als Echo in die Bewegung zurückkam, um dort für den Fall der Fälle eine Sollbruchstelle zu markieren.

Als es am ersten Aktionstag während der Auftaktdemonstration in Rostock am 2. Juni 2007 zwischen Polizei und „schwarzem Block“ tatsächlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, zeigte sich, dass ein voreiliger, plakativer Gewaltverzicht nur dazu führen konnte, sich nun mit gleicher Plakativität von den „schwarzen Schafen“ innerhalb des Protests zu distanzieren. Für eine genaue Analyse der Situation war nun erst recht keine Zeit, geschweige denn, dass die Öffentlichkeit die Geduld gehabt hätte, sich differenziert mit dem Gewaltbegriff auseinanderzusetzen.

2. Festnahme von kritischen Intellektuellen unter dem Verdacht, einer „terroristischen Vereinigung“ anzugehören

Am 31. Juli 2007 wurden in Berlin und Brandenburg vier Menschen unter dem Verdacht festgenommen, einer terroristischen Vereinigung anzugehören – der „militanten gruppe“ (mg), die sich bereits mehrfach zu Brandanschlägen auf Autos und Räumlichkeiten bekannt hatte, über die es darüber hinaus aber bis dato so gut wie keine Erkenntnisse gibt. Gegen drei weitere Personen wurden im gleichen Kontext Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausgelöst wurden die Festnahmen, als drei der Verdächtigten bei dem angeblichen Versuch ertappt wurden, in der Stadt Brandenburg Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen.

Die Ermittlungsverfahren werden nach §129a StGB geführt, der die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ sowie die Mitgliedschaft in einer solchen unter Strafe stellt. § 129a führte den Terminus der „terroristischen Vereinigung“ als Sonderfall der „kriminellen Vereinigung“ ins Strafgesetz ein und wurde diesem 1976 hinzugefügt, um dem Staat stärkere Rechtsmittel gegen die RAF und die „Bewegung 2. Juni“ an die Hand zu geben. Gegen wen nach §129a ermittelt wird, für den sind auch die verschärften Bedingungen des §112 der Strafprozessordnung einschlägig. Konkret bedeutet das, dass die Anordnung von Untersuchungshaft leichter ist, bzw. dass Anträge auf Haftverschonung weniger erfolgversprechend sind. Wer nach 129a sitzt, der sitzt meist erst einmal. Untersuchungshaft bedeutet zudem in der Regel – und auch für die im August Inhaftierten – 23 Stunden Einzelhaft, ein stark eingeschränktes Besuchsrecht und schikanöse Haftbedingungen.

Intellektuelle Täterschaft

Die meiste Medienpräsenz erhielt der Fall des an der Berliner Humboldt-Universität arbeitenden Soziologen Andrej Holm. Als politischer Aktivist profilierte sich Holm erstmals im Protest gegen die „Gentrifizierung“ der innenstädtischen Ost-Berliner Stadtteile Anfang der 90er Jahre. Die stadtplanerischen Maßnahmen und politischen Entscheidungen, die zu einer gravierenden Veränderung der Sozialstruktur etwa im heutigen „Kulturproduzenten-und-junge-Familien-Viertel“ Prenzlauer Berg führten, wurden von Holm und seinen MitstreiterInnen – etwa der Berliner MieterGemeinschaft – kritisch analysiert. Die Frage, wem die Stadt gehört, war und ist in Berlin virulent und ist auch immer wieder Auslöser für eine grundlegende Kritik an der Verteilung von gesellschaftlichem Wohlstand und politischer Mitbestimmung in der kapitalistischen Gesellschaft.

Bei Holms Festnahme berief sich die Bundesanwaltschaft auf eine Art „intellektuelle Täterschaft“, die aus sprachlichen Parallelen zwischen Holms Texten und den Bekennerschreiben der „mg“ deduziert wurde, sowie aus der Tatsache, dass er als Universitätsangesteller nicht nur die „intellektuelle Kompetenz“ für komplizierte politische Texte habe, sondern auch Zugang zu Bibliotheken, um diese Kompetenz systematisch auszubauen. Die Tatsache, dass Holm seine intellektuellen und wissenschaftlichen Kapazitäten in dem Verdachtskonstrukt der Bundesanwaltschaft ungünstig ausgelegt und damit quasi den Grundausstattungselementen eines Terroristen zugeschlagen wurden, stieß in der Kritik auf die meiste Empörung. Die Vorstellung von Uni-Bibliotheken als Bastelstuben für Wortbombenbauer, aber auch die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft am wiederholten Auftauchen des Begriffs „Gentrifizierung“ sowohl in Holms Texten, als auch in denen der „mg“ die gleiche, gewaltbereite Handschrift erkennen wollte, sorgte sogar für eine gewisse Erheiterung bei den Kommentatoren. Das Lachen vergeht einem freilich, wenn man weiß, dass aus solchen „Indizien“ die Rechtfertigung für die Observation Holms und seiner Familie gezimmert wurde. Ein Jahr lang wurde deren Wohnumfeld mit Kameras überwacht, wurden die Telefonkommunikation abgehört und die E-Mail-Korrespondenz mitgelesen.

Der Überwachungsstaat auf Stand-By

Den Anfangsverdacht stützend erschien der BA die Tatsache, dass Holm einen der vermeintlich verhinderten Brandstifter Monate zuvor zweimal in einer Berliner Bar getroffen hatte – und dabei sein Mobiltelefon nicht dabei hatte. Dieser als „konspiratives Verhalten“ ausgelegte Umstand war der BA bekannt, weil Holms Mobiltelefon zuvor offenbar wiederholt als Abhörinstrument angezapft worden war. Dass dies prinzipiell auch bei abgeschaltetem Handy möglich ist, ist vielleicht nicht jedem bekannt. Bei einer Lagebesprechung im Anschluss an Andrej Holms Verhaftung in einer Berliner Bar haben einige der Anwesenden vor Gesprächsbeginn zum Erstaunen einiger anderer die Akkus aus ihren Telefonen genommen. Nun hatte die bundesstaatsanwaltschaftliche Denke aber ja Andrej Holm das Zuhauselassen des Handys als verdachtsfördernd ausgelegt, um wie viel suspekter muss diesem Blick das Herausnehmen der Akkus erscheinen? Also doch die Akkus wieder rein, der demonstrativen Unschuld wegen?

Der Status des potenziell Observierten hat ja nicht nur die eine Konsequenz, sich durch Vorsichtsmaßnahmen die Diskretion zu erhalten, sondern auch die entgegen gesetzte, sich den (meist) unsichtbaren Augen und Ohren in stolzer Unverblümtheit darbieten zu wollen, um gerade damit zu zeigen: Ich habe nichts zu verbergen. Aber sofort begibt man sich auch damit auf unsicheres Terrain, immerhin wird von den Apologeten des „Sicherheitsstaates“ gerne die einfache Rechnung aufgemacht: Wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu verheimlichen. Im Umkehrschluss: Wer heimlich tut, hat Dreck am Stecken. Wie man das Handy also dreht und wendet, recht wohl wird einem dabei nicht. In diesem Unwohlsein zeigt sich die erodierende Wirkung des Überwachungsstaates: die Privatsphäre ist auch dort bereits kompromittiert, wo ihr Schutz formal noch nicht aufgehoben wurde.

In welchem Maße sie Gegenstand der staatlichen Beobachtung gewesen waren, erfuhren der Betroffene und seine Familie erst sukzessive, nachdem die Anwälte Einblick in die Untersuchungsakten erhalten hatten. Die einjährige Observation hatte außer den genannten „Verdachtsmomenten“ kaum Ergebnisse erbracht. Mehrere Hausdurchsuchungen im Anschluss an die Festnahme blieben ermittlungstechnisch ebenso ergebnislos.

Am 22. August 2007 gewährte der Bundesgerichtshof Holm auf Antrag Haftverschonung. Dagegen legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein. Am 24. Oktober 2007 wies der BGH nicht nur diese Beschwerde zurück, sondern hob auch den Haftbefehl gegen Holm wegen der unzureichenden Beweislage auf. Die gesammelten Indizien, so der BGH, ließen „sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.“ Ermittelt werde gegen Holm jedoch weiterhin zu Recht, denn der Anfangsverdacht der Bundesanwaltschaft sei begründet. Als erwiesen gilt insbesondere „die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene“, meint man in Karlsruhe. (BGH-Pressemitteilung 154/07 vom 24.10.2007 zur Entscheidung StB 34/07)

Das Festhalten an dem autistischen Begriff der „linksextremistischen Szene“ in den Argumentationen von Bundesanwaltschaft und BGH zeigt nicht nur, mit welch grobem Holz hier gedroschen wird. Das Schlagwort wirkt auch weiterhin als unhinterfragtes Identifikationsangebot in die „gesellschaftliche Mitte“, wie sich an einem Newsgroup-Beitrag unmittelbar nach dem BGH-Urteil vom 24.10.2007 ablesen lässt: „Bei Extremismus ist es mir egal, an welcher Seite jemand an der Demokratie vorbeigeht. Vorbei ist vorbei,“ schreibt da einer. In seiner Zirkularität ähnelt dieser Ausruf der Indizienkette der Bundesanwaltschaft: Aus einer Gruppe von Observierten sind alle verdächtig, weil sie miteinander verkehren oder sich auch nur eines ähnlichen Vokabulars bedienen. Zu einer Gruppe macht sie jedoch nicht die vermeintliche Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“, denn deren raumzeitliche Existenz gälte es ja zuallererst einmal zu beweisen. Was die Verdächtigen real zu einer Gruppe macht, ist allein die Tatsache, dass gegen sie ermittelt wird. Die Ermittlung ist sich damit selbst der Grund. Wer also aus Liebe zur „Demokratie“ gegen Extremismus jeder Art ist, sollte sich vielleicht zuerst einmal fragen, warum er die Demokratie dort vermutet, wo die Mitte ist – bzw. die Mitte dort, wo „Demokratie“ drauf steht. Vorbei ist vorbei?

Die Indizienkette endet, der Widerstand beginnt

Eine erneute Inhaftierung Holms ist mit dem BGH-Urteil zwar zunächst einmal unwahrscheinlich geworden. Da jedoch die Observationsmaßnahmen und Schikanen unter das Stichwort „Ermittlung“ fallen, werden Holm und sein Umfeld ihr Privatleben weiterhin mit den stummen BegleiterInnen teilen müssen. Wie sich das im Alltag anfühlt, auf was für Gedanken man dabei kommt und welche Beziehung man zu seinem Mobiltelefon entwickelt, darüber gibt der Weblog von Andrej Holms Lebenspartnerin einigen Aufschluss. Auch die Vernehmungen von Holm nahe stehenden oder mit ihm arbeitenden FreundInnen und KollegInnen durften unvermindert fortgesetzt werden – inklusive der Erzwingung von Aussagen durch Bußgeld- und Haftandrohungen. Die Verfahren gegen die Mitverdächtigen und –inhaftierten bleiben von der BGH-Entscheidung im Fall Holm im Übrigen unberührt. Bei Drucklegung waren die drei gleichzeitig mit Holm Festgenommenen weiterhin in Haft.

Sehr schnell nach den Festnahmen hat sich vor allem in Holms näherem und weiterem akademischen Umfeld nicht nur eine artikulierte Solidaritätsbewegung formiert, sondern es ist auch ein breites Bündnis von politischen Gruppen, gemeinnützigen Organisationen und Einzelpersonen entstanden, das die sieben Ermittlungsverfahren zum Anlass nimmt für eine breiter angelegte und langfristige Diskussion und Kampagnenarbeit. Ziel dieser Arbeit ist die Kritik an und Mobilisierung gegen die Sicherheitspolitik der Bundesregierung im Allgemeinen und die zunehmende juristische oder auch nur polemische Instrumentalisierung des §129a gegen kritische WissenschaftlerInnen, JournalistInnen und Kulturakteure im Besonderen.

Da sich dieses Bündnis nicht allein unter dem kurzfristigen Motto „Freiheit für die Festgenommenen X, Y, Z“ versammelt hat, ist sein Fortbestehen nicht an den Ausgang der konkreten Verfahren gebunden. Das gemeinsame Interesse gilt einer langfristigen Kampagnenarbeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte und kommt aus dem Bewusstsein, dass weitere Kriminalisierungsversuche ins Haus stehen, solange der Spirale aus sozialer Prekarisierung, staatlich geschürter Terror-Angst und dem Profit, den das verspricht, nichts entgegen gesetzt wird. Das Vorgehen des Staates gegen Andrej Holm und die sechs weiteren Beschuldigten hat somit einem breiten Bündnis von Akteuren ein gemeinsames politisches Terrain und einen strategischen Fokus gegeben, den diese aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Involviertheit und Interessen wohl kaum gehabt hätten.

„Die Gedanken sind frei…“

Die Anschuldigungen der BA gegen Andrej Holm haben nicht nur ihn und seine Familie, sondern auch sein Umfeld überrascht. Dennoch galt die Argumentationsstrategie von Anfang an nicht dem vornehmlichen Ziel, Holms „Unbedenklichkeit“ möglichst überzeugend darzulegen, sondern bereits den Anfangsverdacht und die ihm vorausgehende Ideologie zu diskreditieren. Einige Solidaritätserklärungen hatten zuvor den Eindruck erweckt, als werde dort die „Freiheit der Wissenschaft“ im Namen ihrer Harmlosigkeit verteidigt. Der Versuch, den kritischen Wissenschaftler aus der Schusslinie der staatlichen Repression zu nehmen, wird jedoch zum Bärendienst, wenn man dafür im Subtext die kritische Wissenschaft von einer kritischen Praxis abkoppelt. Das wäre unnötig und fahrlässig. Die „gesellschaftliche Verantwortung“ der Wissenschaft, die noch in jeder Laudatio gerne im Mund geführt wird, wird zur Worthülse, wenn man Gesellschaft nicht als einen geteilten Raum versteht, der durch Praktiken entsteht und für den Verantwortung zu übernehmen dann auch heißt, sein Wissen und Gewissen in dieses Zusammenspiel von Praktiken einzubringen. Das Denken ist frei, für das Tun aber braucht es einen Passierschein?

Der Überwachungsapparat, der Andrej Holm und seine Familie seit einem Jahr umzingelt, lauert auf die Transgression, die strafbare Handlung, oder zumindest die Spur einer solchen im Telefonat, in einem Download, oder in einer schwarzen Tüte. Dieser lauernde Blick fußt nicht nur auf einem abenteuerlichen Verdachtskonstrukt, sondern auch auf einer falschen und ideologischen Spaltung der Existenz in (harmloses) Denken und (folgenschwere) Praxis. Er wird immer weiter in diese Existenz vordringen müssen, die er nicht versteht, sie in ihre vermeintlichen Bestandteile zerfleddern, um am Ende festzustellen, dass alles Existieren eine Praxis ist. Gegen das Wühlen dieser blinden Spirale setzen sich die nun Kriminalisierten und ihr solidarisches Umfeld zur Wehr. Denn die vermeintliche Suche nach der strafbaren Handlung fußt insgeheim auf der Vorstellung einer strafbaren Existenz. Und es ist dieses „Denken“, das in totalitären Staaten in eins fällt mit der „Praxis“ der Negation bis hin zur Vernichtung.

3. Der US-amerikanische Künstler Steve Kurtz wird als mutmaßlicher Bio-Terrorist festgenommen und gerät in einen absurden Alptraum staatlicher Schikanierung

In Buffalo, USA, wurde im Mai 2004 der Künstler Steve Kurtz festgenommen, zunächst unter dem Verdacht, seine Frau ermordet zu haben, dann jedoch bioterroristischer Tätigkeiten beschuldigt. Obwohl die Terrorismus-Vorwürfe juristisch rasch unhaltbar wurden, ließ die Staatsanwaltschaft nicht von ihm ab. Gegen ihn wurde ein Betrugsverfahren konstruiert, das bis dato anhält und in dem ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft drohen. Zu den juristischen Unregelmäßigkeiten des Falles gehört, dass die vermeintlich betrogene Partei (eine Universität, aus deren Forschungsbestand Kurtz für ein Kunstprojekt Bakterien erworben hatte) zu keiner Zeit Klage erhoben hat. Um den Fall dennoch aufrechterhalten zu können, muss die Staatsanwaltschaft einen zivilrechtlichen Tatbestand als strafrechtlichen behandeln, was rechtsgeschichtlich zu den Charakteristika totalitärer Staaten gehört.

Die Bakterien, um deren Erwerb es dabei geht und die den Ausgangsverdacht des Bioterrorismus begründet hatten, gehören zur Standardausrüstung des Chemielabors einer jeden High School und sind legal und per Online-Shopping für jeden erhältlich. Der Wert der Streitsache beläuft sich auf 256,- Dollar. Damit jedoch nicht genug: Der Genetikforscher Robert Ferrell, über den Steve Kurtz die Bakterien auf völlig legalem Weg erworben hatte, ist Mitangeklagter in dem Betrugsverfahren und hat bei Verurteilung die gleiche Haftstrafe zu gewahren. Ferrell ist seit 30 Jahren Krebspatient und hat sich seine akademische Laufbahn gegen ständige gesundheitliche Rückschläge erkämpft. In den mittlerweile dreieinhalb Jahren des Verfahrens hat sich sein Gesundheitszustand so dramatisch verschlechtert, dass er am 11. Oktober 2007 aus „purer Erschöpfung“, wie es in einer Stellungnahme seiner Tochter heißt, ein ehrenrühriges „Kompromissangebot“ der Staatsanwaltschaft angenommen hat. Faktisch hat damit das Strafverfahren, dem es idealtypisch um die „Wiederherstellung des Rechts“ gehen müsste, als Ergebnis ein Unrecht hervorgebracht: Ein unschuldiger Mann bekennt sich wider besseres Wissen und Gewissen schuldig, weil die Belastung des ihm aufgezwungenen Verfahrens sein Leben bedroht.

Trauma als Dauerzustand

Der Fall Steve Kurtz ist weiterhin anhängig. Kurtz war am Morgen neben dem Leichnam seiner Frau aufgewacht, die in der Nacht an Herzversagen gestorben war. Den benachrichtigten Notarzt machten die Laborinstrumente und Chemikalien in der Wohnung misstrauisch und er alarmierte die Polizei in dem Verdacht, einen Bioterroristen vor sich zu haben. Die Polizei nahm Kurtz nach Begutachtung der Wohnung in Untersuchungshaft und verweigerte ihm die Herausgabe des Leichnams seiner Frau. Die Autopsie ergab bald die zweifelsfreie Erkenntnis, dass Hope Kurtz eines natürlichen Todes gestorben war. Der Mordverdacht wurde fallen gelassen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konzentrierten sich jedoch bereits auf den Tatbestand des „Bioterrorismus“. Der durch die Kette an Vorfällen extrem traumatisierte Kurtz wurde nun auf der Basis des Patriot Acts festgehalten, dem Anti-Terror-Gesetz, das von der Regierung Bush unter dem Eindruck des 11. September 2001 erlassen worden war. Für Personen, die im Verdacht stehen, an der Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Aktivitäten beteiligt zu sein, sieht der Patriot Act die Suspendierung von Rechtsgarantien bis hin zur fast völligen Entrechtung vor.

Steve Kurtz ist Mitglied des „Critical Art Ensemble“, einer KünstlerInnengruppe, die mit Ausstellungen, Interventionen und performativen Aktionen auf politische Zusammenhänge und Probleme aufmerksam machen will, die ihrer Meinung nach eine größere Wachsamkeit der „kritischen Masse“ verdienten. Kennzeichnend für die Arbeit der Gruppe sind die Verbindung von Forschung und Kunst und die daraus entwickelten Kunstpraktiken wie „Bio Art“ und „Tactical Media“. Zum Zeitpunkt von Kurtz’ Festnahme bereitete dieser eine Arbeit über genetisch veränderte Nahrungsmittel vor. Dass seine Wohnung wie ein Chemielabor aussah, hatte seinen Grund in dieser Arbeit. Alle gegen ihn im Verlauf der „Anti-Terror-Ermittlungen“ vorgebrachten Verdachtsmomente hängen mit seiner künstlerischen Arbeit zusammen. Dies veranlasste die Behörden jedoch nicht, den Verdacht gegen ihn fallen zu lassen und damit einen Irrtum einzugestehen. Auch die mittlerweile modifizierte Anklagesituation in dem Betrugsverfahren zielt auf eine „Tat“, die im Zusammenhang mit Kurtz’ künstlerischer Arbeit steht.

Kurtz ist zwar seit geraumer Zeit haftverschont, aber – wie Holm – bis auf weiteres Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Die Situation, die sich daraus für den Betroffenen – zwar auf freiem Fuß, aber unter Verdacht stehend – ergibt, ähnelt derjenigen, die Giorgio Agamben in seinen Untersuchungen zum „permanenten Ausnahmezustand“ als „Bann“ bezeichnet. Das Subjekt wird von der Staatsmacht in ein Außen gestellt, in dem seine rechtliche Integrität suspendiert ist, es jedoch gleichzeitig der Macht gegenüber rechenschaftspflichtig bleibt und sich verfügbar halten muss. Die Unbestimmtheit (der Stand der „Ermittlungen“, die Observation, ein möglicher Gerichtstermin, das mögliche Strafmaß) umgibt den Betroffenen wie ein künstliches Raumklima, in dem der vermeintliche Rechtsschutz, der üblicherweise die Beziehung zwischen Staat und Bürger ausmacht, sich in eine permanente Drohung verkehrt.

Der Fresstrieb der Ermittlungsmaschine

Es gibt deutliche Hinweise, dass Kurtz’ politische Arbeit das Interesse der Behörden steigerte und dem bereits sedimentierten Verdacht, man habe es mit einem staatsfeindlichen Straftäter zu tun, weiter Nahrung gab. Rechtfertigungsdruck, politisches Ressentiment und strukturelle Paranoia sind im Fall Kurtz schon früh eine unselige Melange eingegangen und haben zu einer systematischen und widersinnigen Schikanierung von Steve Kurtz und seinem Umfeld geführt. Treibendes Motiv der Ermittlungen scheint nicht die Wahrheitsfindung zu sein, sondern allein der Erhalt der Ermittlungsmaschine selbst. Eine zeitlang waren die Ermittler zum Beispiel bemüht, Kurtz die Absicht in den Mund zu legen, „Präsident Bush zu ermorden“. Zu diesem Zweck wurden zunächst Kurtz’ Kollegen und Freunde auf penetrant tendenziöse Weise nach Kurtz’ politischen Überzeugungen befragt. Schließlich entblödeten sich die Behörden auch nicht, zwei verdeckte Ermittler auf Kurtz anzusetzen, die diesen als „agents provocateurs“ in eine politische Diskussion verwickeln und das gewünschte Zitat entlocken sollten.

Kurtz’ alarmierende und traumatische Geschichte wurde von der Filmemacherin Lynn Hershman Leeson in ihrem Film Strange Culture verarbeitet. Mit teils dokumentarischen, teils inszenierten Elementen rekapituliert sie die Stationen des Weges und versucht dabei das Ausmaß an Verstörung und Bedrohung zu ermessen, das ein zunehmend paranoid agierender Staat nicht nur für die jeweils Betroffenen, sondern letztlich für alle Bürger bedeutet. Strange Culture folgt dem Verlauf von Kurtz’ Geschichte entlang der Spuren, die die Ermittler bei den befragten KollegInnen, den Mitverdächtigten, den Familien und vor allem bei den Angeklagten Kurtz und Ferrell selbst hinterlassen haben. Je mehr Spuren der Film zusammenträgt, desto deutlicher wird, dass er der Fährte einer Bestie folgt und Kurtz artikuliert dieses Gefühl im Film auch sinngemäß: „Zu den wenigen positiven Momenten des Erlebten gehört das ermutigende Gefühl, der Bestie ins Auge geblickt und nicht gezwinkert zu haben.“

Tobias Hering / globale, Berlin im Oktober 2007


Veröffentlicht in: Demokratie… in der neuen Gesellschaft, hg. von Neue Gesellschaft für bildende Kunst (Berlin, 2007)